Häufig gestellte Fragen zur Kanzlei Steinbach & Partner


Wie kann ich die Kanzlei Steinbach & Partner kontaktieren?

Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Abschnitt „Kontakt“ auf unserer Website.

Welche Rechtsgebiete deckt Kanzlei Steinbach & Partner ab?

Kanzlei Steinbach & Partner ist auf Insolvenzrecht und damit verbundene Rechtsgebiete spezialisiert. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Aspekten der Insolvenz, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Darüber hinaus decken wir eine Vielzahl weiterer relevanter Rechtsgebiete ab, um Ihnen eine ganzheitliche rechtliche Betreuung zu bieten.

Wie werden die Kosten für meine rechtliche Beratung berechnet?

Die Kosten für unsere rechtliche Beratung bei Kanzlei Steinbach & Partner hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls und dem Umfang der Leistungen. Grundsätzlich berechnen wir unsere Gebühren entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einem individuellen Stundenhonorar oder einem Pauschalhonorar.

Bei Insolvenzverfahren (Unternehmens- oder Privatinsolvenz) richten sich die Kosten nach der Art des Verfahrens. Wir informieren Sie stets vorab über die zu erwartenden Kosten und bieten eine transparente Kostenschätzung. Zusätzlich können Gerichtskosten und Kosten für Sachverständige anfallen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen eine klare, auf Ihren Fall zugeschnittene Kostenübersich

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen, um mit einem Anwalt zu sprechen?

Nein, Sie müssen nicht persönlich in die Kanzlei kommen, um mit einem Anwalt zu sprechen. Kanzlei Steinbach & Partner bietet flexible Kommunikationsmöglichkeiten an, einschließlich Telefonberatungen und virtuellen Beratungen über Videoanrufe. So können Sie bequem von Ihrem Standort aus mit uns in Kontakt treten. Natürlich können wir auch persönliche Termine in der Kanzlei vereinbaren, wenn dies für Ihren Fall erforderlich ist.

                 Wann sollte ich Insolvenz anmelden?

Eine Insolvenz sollte angemeldet werden, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson zahlungsunfähig sind oder überschuldet sind und keine Aussicht auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit besteht. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung, um die Insolvenz zu steuern oder eventuell zu vermeiden.

Kann ich mich nach der Insolvenz wieder vollständig erholen?

Ja, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens und einer erfolgreichen Restschuldbefreiung haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihren Schulden zu befreien und einen finanziellen Neuanfang zu starten. Wir unterstützen Sie nicht nur während des Verfahrens, sondern auch bei der Planung Ihrer finanziellen Zukunft nach der Insolvenz.

Kann ich weiterhin ein Unternehmen führen, wenn es in Insolvenz geht?

In einigen Fällen kann ein insolventes Unternehmen durch ein Insolvenzplanverfahren weitergeführt werden, was eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens ermöglicht. Es gibt auch die Möglichkeit, das Unternehmen im Rahmen einer Liquidation zu verkaufen oder Teile davon zu veräußern. Wir beraten Sie, welche Lösung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.

Was ist der Unterschied zwischen einer Regelinsolvenz und einer Verbraucherinsolvenz?

Die Regelinsolvenz betrifft Unternehmen und Selbstständige, die zahlungsunfähig sind, während die Verbraucherinsolvenz Privatpersonen betrifft. Beide Verfahren haben unterschiedliche Anforderungen und Abläufe, aber in beiden Fällen bieten wir Ihnen die rechtliche Unterstützung, die Sie benötigen, um die bestmögliche Lösung zu finden.